Förderprogramm Fachkurse
Mit Ihrer MedicalMountains Weiterbildung Geld sparen.
Das Förderprogramm „Fachkurse“ – eine Chance für alle aus Baden-Württemberg.
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) alle Ganztages-Seminare und Zertifikatslehrgänge des Weiterbildungsprogramms der MedicalMountains GmbH durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr.
Die allgemeine Fachkursförderung wird mit einer Förderung für Teilnehmer/innen ohne Berufsabschluss mit einem Zuschusssatz von 50 % auf die Kursgebühr (unabhängig vom Alter der Teilnehmer/innen) weitergeführt. Ansonsten beläuft sich der Zuschuss in der Regel auf 25 % der Teilnahmegebühr.
Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmer/innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.
Wichtige Hinweise!
Das neue Förderprogramm Fachkurse gilt bis zum 27. Juli 2022. Anschließend startet ein neues Förderprogramm.
Bitte reichen Sie die Zielgruppenabfrage (mit dem Ergebnis, dass Sie einer Zielgruppe des Förderprogramms Fachkurse angehören) sowie den Teilnahmefragebogen ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 1 Tag vor Beginn des ersten Seminars, für das Sie sich angemeldet haben, bei uns ein. Zu spät eingereichte, unvollständige oder nicht unterschriebene Anträge können für eine Förderung nicht berücksichtigt werden.
Mit Ihrem Antrag auf eine Förderung aus dem „Programm Fachkurse“ stimmen Sie der Erfassung personenbezogener Daten für Zwecke des Monitorings und der Evaluation sowie der Weitergabe dieser Daten an verschiedene, mit der ESF-Förderung befasste Stellen zu. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die vollständigen Förderbestimmungen können Sie unter http://www.esf-bw.de einsehen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder
der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss (mit Ausnahme
der Beschäftigten von Transfergesellschaften). - Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie
Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren
Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. - Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg
wohnhaft sind. - Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
- Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.
Die Förderung ist nicht nur auf eine Seminar-Teilnahme beschränkt. Mehrfachteilnahmen sind möglich und gerne gesehen.
Zuschüsse können nur bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht grundsätzlich nicht.
Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften werden nicht gefördert.
Eine weitere Förderung der bezuschussten Seminargebühren aus Mitteln der Europäischen Union ist ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, in Höhe von:
- 25 % der zuschussfähigen Netto-Teilnahmegebühren bzw.
- 50 % der zuschussfähigen Netto-Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben (der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen)
- 50 % der zuschussfähigen Netto-Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben, oder wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt wurde.
Der Zuschuss wird direkt von den Gebühren abgezogen. Sie bezahlen nur die reduzierte Teilnahmegebühr!
Eventuell anfallende TechnologyMountains Mitglieder-Rabatte in Höhe von 10% werden vor Berechnung des Zuschusses abgezogen. Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst.
Wie bekommen Sie die Förderung?
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigen wir von Ihnen zusätzlich zu Ihrer Seminaranmeldung:
- eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zielgruppenabfrage
(Hinweis: Kursbeginn und -ende sind bereits ausgefüllt, damit Sie ggf. auch bei weiteren Seminaren die Förderung in Anspruch nehmen können)
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmefragebogen
Fachkursförderung
Förderprogramm Fachkurse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (ESF)
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat Steuerung Europäischer Sozialfonds, ist für den ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 in
Priorität A „Nachhaltige Beschäftigung, Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut“ unter dem spezifischen Ziel g „Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung
unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität“ erfolgt.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
Ulrike Viertel-Kenar
Veranstaltungsmanagement
Telefon: +49 (0) 7461 / 9697 2160
Telefax: +49 (0) 7461 / 9697 219
E-Mail: viertel-kenar@medicalmountains.de