MedicalMountains Tuttlingen ⛰

Fördermaßnahmen

MedicalMountains informiert Unternehmen über aktuelle Fördermaßnahmen

Ziel ist es, die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung dieser, zu unterstützen. Dabei wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit diesen kooperierenden Forschungseinrichtungen (FE) eine Teilfinanzierung von  Forschungs- und Entwicklungsprojekten ermöglicht. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung. Eine Übersicht aktueller Ausschreibungen finden Sie hier:

Was wird gefördert?

Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Zuschussfähig sind die Leistungen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung. Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, mit einer maximalen Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten und ein Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen).

Wie wird gefördert?

Innovationsgutscheine A gibt es zu 2500 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik.Innovationsgutschein B gibt es zu 5000 Euro  für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit.Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar.

Im Mai 2017 wurde der Innovationsgutschein Hightech Digital eingeführt, der etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt.

Die Innovationsgutscheine A und B zur Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up zur Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Der Innovationsgutschein Hightech Digital für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Bereich digitaler Produkte und Dienstleistungen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Bereich zukünftiger Mobilität. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Medizintechnik.

Ziel ist es, die Forschungsförderung im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms insbesondere für erstantragstellende KMU einfacher, schneller und damit attraktiver zu gestalten.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen
Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.In allen Vorhaben sind Anwender aus der Gesundheitsversorgung entsprechend der Nähe zur klinischen Anwendung aktiv einzubinden. Förderungswürdig sind hierbei insbesondere

  • Verbundprojekte mehrerer KMU und/oder mittelständischen Unternehmen, die die gemeinschaftliche Verwertung eines medizintechnischen Systems anstreben,
  • Verbundprojekte, die die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung legen,
  • Verbundprojekte, die die zwischenbetriebliche Wertschöpfungskette möglichst durchgängig abbilden,
  • anspruchsvolle Einzelprojekte von KMU mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Medizintechnik.

Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU und/oder den beteiligten mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie zugutekommen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) berücksichtigen. Die AGVO lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Antragsverfahren

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen.

Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH:
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (08 00) 26 23 009 (kostenfrei)
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Internet: www.kmu-innovativ.de

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
PT Gesundheitswirtschaft
Bertolt-Brecht-Platz 3
10117 Berlin

Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
Telefax: 0 30/2 75 95 06-59
E-Mail: KMU-innovativ-Medizintechnik@vdi.de
Stichwort „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Ansprechpartner sind: Herr Philipp Gläser, Herr Sebastian Eulenstein und Herr Dr. Jan Rüterbories.

Projektskizzen können jederzeit online über das Portal PT-outline eingereicht werden.

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines
Jahres.

Häufig gestellte Fragen KMUi-MedTech FAQ und Bekanntmachung unter die Links

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für KMU und mit diesen kooperierenden, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Mit ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig gestärkt und damit verbunden durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ein Beitrag zu deren Wachstum geleistet werden.

Anfang 2020 hat das BMWi die neue Richtlinie für das ZIM-Programm veröffentlicht.

Nach Angaben des BMWi ist ZIM mit jährlich mehr als 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Mit der Neufassung der Richtlinie wird die erfolgreiche und bewährte Systematik der mittelstandsorientierten Innovationsförderung des ZIM fortgeführt und gleichzeitig optimiert.

Die wesentlichen Änderungen des neuen ZIM laut BMWi:

Bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren

  • Neueinführung einer Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger, um diesen Zielgruppen den Zugang zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu erleichtern.
  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen, unabhängig von der Region

Intensivierung des nationalen wie internationalen Know-How-Transfers

  • Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter), sofern diese mit mindestens einem KMU kooperieren. Größere mittelständische Unternehmen verfügen oftmals über gute Vertriebs- und Marktzugänge, die einen schnelleren und effektiveren Transfer der Forschungsergebnisse in den Markt ermöglichen können. Sie können daher für kleine KMU ein attraktiver Partner sein.
  • Verstetigung der Förderung internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke nach erfolgreichem Pilotvorhaben, um den internationalen Wissenstransfer und die Erschließung internationaler Märkte noch effektiver zu unterstützen.
  • Bessere Leistungen zur Markteinführung, um den Transfer der Forschungsergebnisse in den Markt zu unterstützen. Zu den Leistungen zählen Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.

Geförderte Unternehmen

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und ist von der Unternehmensgröße und der Art des gewünschten Projektes abhängig. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. In Kooperationsprojekten ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1000 Beschäftigte, falls mit einem anderen Unternehmen kooperiert wird, das weniger als 500 Beschäftigte hat.

Passfähigere Förderbedingungen für den Mittelstand

  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten bei allen Fördermodulen, um höhere Innovationsvorhaben zu ermöglichen und zum Ausgleich gestiegener Personal- und Overheadkosten. Einzelne Fördermodule:
    – Einzelprojekte: Erhöhung auf 550.000 Euro. Insbesondere Erstbewilligungsempfängern nutzen diese Projektform. Sie ist von besonderer Bedeutung, um Unternehmen an F&E heranzuführen.
    – Kooperationsprojekte: Erhöhung auf 450.000 Euro pro Unternehmen und auf 220.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt auf 2.300.000 Euro.
    – nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: maximale Fördersumme steigt auf 420.000 Euro.
    – internationale Innovationsnetzwerke: maximale Fördersumme steigt auf 520.000 Euro.

Beantragung und weiterführende Links

Die Antragsformulare für die Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Formularcenter/formularcenter.html

Neufassung Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Richtlinientext vor Veröffentlichung im Bundesanzeiger)

Neue Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Kerninhalte

Weitere Informationen unter www.zim-bmwi.de oder bei der MedicalMountains GmbH.

Zuwendungszweck

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für die Patienten schneller nutzbar zu machen. Dabei sollen KMU in den Vorhaben an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen herangeführt werden sowie relevante klinische bzw. regulatorische Expertise und Zuständigkeiten im Unternehmen etablieren und auf dem aktuellen Stand halten. Die Anschlussfähigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die klinische Validierung soll gewährleistet und die Sicherheit und klinische Leistungsfähigkeit einer Innovation ohne Verzögerung belegt werden.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig für Antragstellende ist der durch die klinische Validierung bedingte Mehraufwand hinsichtlich folgender Positionen:

Qualifizierungsphase/Studienkonzeption (Modul 1)

  • Kosten für die Etablierung relevanter Expertise im Bereich der klinischen Validierung
  • Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals einer Einrichtung für Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens
  • Kosten für die Einbeziehung relevanter Beratungs- und Dienstleistungen

Umsetzungsphase/Studiendurchführung (Modul 2)

  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen (wie Modul 1), welche auf die Erweiterung/Aktualisierung der regulatorischen Expertise fokussieren
  • Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals (wie in Modul 1)
  • Kosten für die Einbeziehung relevanter Beratungs- und Dienstleistungen

Förderverfahren

Das Förderverfahren ist für beide Module jeweils zweistufig angelegt.

Bewerbung mit Projektskizzen ist jederzeit möglich.

Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehme.

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Bertolt-Brecht-Platz 3
10117 Berlin

Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
Telefax: 0 30/2 75 95 06-59
E-Mail: pt_gesundheitswirtschaft@vdi.de

Stichwort „Klinische Validierung“

Ansprechpartner sind: Dr. Diana Khabipova, Dr. Monika Weinhold

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Mit der Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage sind die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.

Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.
Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Höhe der Zuwendung
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten.
Die Förderung ist im Regelfall auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Antragstellung
Bewerbungen für die Förderlinie können über die Gemeinde laufend vorgelegt werden.
Aufnahmeanträge sind formlos von der Gemeinde zu stellen.

Die Projektauswahl findet halbjährlich jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August statt.

Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Tuttlingen steht Ihnen als Ansprechpartner gern zur Seite und unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung:

Simon Gröger
simon.groeger@tuttlingen.de
07461 99 280

Nina Reichle
Nina.Reichle@tuttlingen.de
07461 99 354

Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden.

Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen vorzulegen.
Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden.
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April 2021 und der 15. Oktober 2021

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Software-intensive Systeme (GI-SIS)
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Ansprechpartner:
Dr. Jens Totz
Telefon: 0 30/6 70 55-81 30
Telefax: 0 30/6 70 55-7 42
E-Mail: KI4KMU@dlr.de
Internet: https://www.softwaresysteme.pt-dlr.de/de/ki-fuer-kmu.php

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Seit dem 01. Januar 2020 gibt es eine steuerliche Forschungszulage, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Die Förderung bezieht sich auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung und bemisst sich an den Lohnaufwendungen für forschendes Personal sowie an den Auftragskosten bei in Auftrag gegebenen Vorhaben. Die Förderung erfolgt in Form einer Forschungszulage und beträgt 25 Prozent einer maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt. Auf die Forschungszulage besteht – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – ein Rechtsanspruch.

Die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

Mehr zum Thema auf der Seite des Bundesfinanzministeriums

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ

Mit seinen drei Modulen “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” richtet sich “go-digital” gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Das Programm bietet Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Förderkriterien

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Höhe der Förderung

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

Britta Norwat

Britta Norwat
Leitung Innovationsprojekte
Telefon: +49 7461 / 9697 214
Telefax: +49 7461 / 9697 219
E-Mail: norwat@medicalmountains.de