Corona: Land Baden-Württemberg startet finanzielles Soforthilfe-Programm
Stuttgart/Tuttlingen – Das Land Baden-Württemberg hat ein finanzielles Soforthilfe-Programm für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Ab dem morgigen Mittwochabend können Solo-Selbständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, ihre Anträge einreichen.
Die Gesellschafter der MedicalMountains GmbH unterstützen das Programm und sind, wie die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und die Handwerkskammer Konstanz, teilweise direkt in die operative Umsetzung eingebunden. Die Stadt Tuttlingen fasst die Kerninhalte und weiterführende Angaben wie folgt zusammen:
Ab Mittwochabend, 25. März, sollten Solo-Selbständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfemaßnahmen beantragen:
- 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
- 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
- 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Der Antrag ist ab Mittwochabend (aller Voraussicht nach) zu finden unter:
Eingereicht werden kann der Antrag dann ab Mittwochabend auf www.bw-soforthilfe.de unter Angabe des Kammerbezirks von Handwerkskammer und IHK. Die Anträge werden dann über die jeweilige Handwerkskammer und IHK an die L-Bank weitergegeben.
Folgende Informationen sind für die Förderprüfung durch die IHK und die Handwerkskammer zwingend notwendig :
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.
- Anträge dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben.
- Die Anträge sind in diesem Zusammenhang von dem Hauptsitz des Unternehmens zu stellen.
- Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.
- Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.
- Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennummer bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden. Bitte halten Sie diese bereit.
- Bitte halten Sie außerdem Informationen zu Ihrer Bankverbindung bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis-Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher bitte Informationen über ggf. bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen bereit. Eine gute Erklärung zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf dem Portal www.fuer-gruender.de.
- Bitte halten Sie auch Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben, bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit.
- Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens abgefragt werden. Halten Sie bitte Informationen hierzu bereit.
Bei weiteren Fragen zur Fördermittelbeantragung steht auch die Hotline der IHK zur Verfügung, für den Kammerbezirk Schwarzwald-Baar-Heuberg unter Tel. 07721 922-244.