Informationsblatt beleuchtet Vorgehen und Strategien der DIMDI-Abmeldung
Tuttlingen – Wer sein Unternehmen bei DIMDI, dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information, abmelden möchte, sollte einige Aspekte im Blick behalten – vor allem auch, ob keine tatsächlich keine Tätigkeiten mehr ausgeübt werden, die einem Hersteller im Sinne von § 3 Nr. 15 MPG oder einem Bevollmächtigten im Sinne von § 3 Nr. 16 vorbehalten sind. Ein Informationsblatt der MedicalMountains GmbH beleuchtet, was zu beachten ist und welche Strategien sinnvoll sind.
Das Papier geht unter anderem darauf ein, was nach einer Abmeldung bei DIMDI nicht mehr möglich ist, welche Anpassungen für Kunden vorgenommen werden müssen und welche Punkte bei einer eventuellen zukünftigen Herstellung im Auftrag zu berücksichtigen sind. Zuletzt wird ein ebenso möglicher Schritt näher erläutert: was bei einem Sinneswandel zu tun wäre, falls die Tätigkeit als Hersteller oder Bevollmächtigter doch noch weitergeführt werden soll.
Das DIMDI-Informationsblatt kann kostenfrei bei Marena Hauser per E-Mail oder Telefon +49 7461 969721-64 angefordert werden.
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