Neues Forschungszulagengesetz verabschiedet – Perspektiven auch für die Medizintechnik
Berlin/Tuttlingen – Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Es soll sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen wenden und könnte entsprechend auch Auswirkungen für forschungsintensive Unternehmen der Medizintechnik haben.
Mit dem Gesetz ist die steuerliche Förderung zum einen für interne Personalkosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben möglich, zum anderen auch für die Vergabe eines Forschungsauftrags.
Im ersten Fall gelten die von dem Unternehmen gezahlten Personalausgaben als förderfähige Aufwendungen. Vorgesehen ist eine Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro pro Berechtigtem. 25 % davon sind als Höhe der Forschungszulage angesetzt; diese wäre damit auf 500.000 Euro begrenzt. Diese steuerliche Forschungsförderung wird zusätzlich zu einer eventuellen direkten Projektförderung gewährt.
Eine Förderung ist nunmehr auch für die Vergabe eines Forschungsauftrages beim Auftraggeber (Auftragsforschung) möglich. Nach Meinung des Bundesfinanzministeriums ist dieser Aspekt gerade für kleinere Unternehmen von Vorteil, denn sie seien oftmals mangels eigener Forschungskapazitäten auf die Auftragsforschung angewiesen.
Die Forschungszulage wird nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres auf die festgesetzte Einkommens – oder Körperschaftsteuer angerechnet. Für den Antrag ist indes eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens erforderlich. Diese wird von einer Bescheinigungsstelle ausgestellt, die im Laufe des Jahres noch einzurichten ist. Gefördert werden FuE-Vorhaben, die frühestens am 1. Januar 2020 begonnen oder beauftragt wurden. Details müssen also noch in einer Rechtsverordnung geklärt werden.
Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die Wirkung des Gesetzes spätestens nach fünf Jahren evaluiert werden. Die Förderung selbst ist aber nicht befristet. Nach Schätzungen werden die mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen voraussichtlich ca. 1,4 Mrd. Euro pro Jahr betragen, die von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden.