Verantwortliche Person nach Art. 15 EU-MDR (2-tägig)
Weiterbildung
05.04.2022 - 06.04.2022
09:00 - 17:00 Uhr
Online
MedicalMountains GmbH (AGBs)
Dr. rer. nat. Juliana Vaz Nürnberger
Medizintechnik
Rechtliche Vorgaben
980,00 Euro zzgl. MwSt.
Mitglieder erhalten 10% Rabatt
03.04.2022
Ansprechpartner
Melanie Gebel
Veranstaltungsmanagement
Telefon: +49 7461 / 9697 2163
Mobil: +49 152 / 3623 7902
Telefax: +49 7461 / 9697 219
E-Mail: gebel@medicalmountains.de
Denise Zimmermann
Projekt-Assistenz
Telefon: +49 7461 / 9697 2161
Telefax: +49 7461 / 9697 219
E-Mail: zimmermann@medicalmountains.de
Zielgruppe
Geschäftsführer*innen von Medizinprodukteherstellern, Sicherheitsbeauftragte nach MPG, (künftige) Verantwortliche Personen, Regulatory Affairs Manager, QM-Beauftragte, Clinical Experts, Interne Auditoren, Verantwortliche für die Technische Dokumentation.
Inhalte
Die Überwachung und Kontrolle der Herstellung von Medizinprodukten, ihre Überwachung nach dem Inverkehrbringen und die mit ihnen verbundenen Vigilanz-Aktivitäten sollten durch eine (oder mehrere) der Organisation des Herstellers angehörende „Verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften“ erfolgen, die über bestimmte Mindestqualifikationen verfügt. Auch dem EU-Bevollmächtigten eines nicht in der Union niedergelassenen Herstellers muss eine Verantwortliche Person zur Verfügung stehen. Die in Art. 15 der EU-MDR erwähnten Aufgaben der Verantwortlichen Person/en sind vielfältig und konsequent umzusetzen. Benannte Stellen und Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Qualifikation, Zuverlässigkeit und die Stellung bzw. Einbindung dieser zentralen Funktionsträger im Unternehmen zu hinterfragen.
Themenüberblick
Im Seminar werden die facettenreichen Aspekte und Voraussetzungen für die regulatorisch konforme Einbindung in der betrieblichen Hierarchie, Prozess- und Projektstruktur genannt.
Fokus an Tag 1: Art. 15, Absätze 3a und 3b:
- Prüfung der Medizinprodukte gemäß dem betrieblichen QM-System
- Erstellen der Technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung
Fokus an Tag 2: Art. 15, Absätze 3c, 3d und 3e
- Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Die Berichtspflichten an Aufsichtsbehörden
- Die Zusicherung nach Anhang XV Absatz 4.1 bei Produkten zur klinischen Prüfung
Diese Themen werden anhand aktueller Artikel, Anhänge und mittlerweile vorhandene Interpretationsdokumente erläutert.
Vorkenntnisse
Empfehlenswert im Bereich Qualitätsmanagement, Regulatory Affairs oder Sicherheitsbeauftragten.
Hinweis
Das Seminar wird auf Deutsch gehalten, die Schulungsunterlagen sind auf Englisch.