Update: 2. Korrigendum im EU-Parlament bekannt gegeben
Tuttlingen/Straßburg – In der gestrigen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg ist 2. Korrigendum zur EU-MDR bekannt gegeben worden. Es gilt als angenommen, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe ein Antrag auf Abstimmung gestellt wird (siehe Sitzungsprotokoll zu TOP 6 von 16. Dezember). Wirksamkeit erlangt die Berichtigung durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die für Januar erwartet wird.
Anfang dieses Monats hatte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments das zweite Korrigendum auf den Weg gebracht (siehe Beitrag vom 03. Dezember). Neben redaktionellen Anpassungen sind die inhaltlichen Änderungen in Artikel 120 von besonderer Bewandtnis: Demnach dürfen Medizinprodukte der künftigen Klasse Ir, für die vor dem 26. Mai 2020 eine Konformitätserklärung gemäß der MDD erstellt worden ist, bis Mai 2024 in Verkehr gebracht werden.